Der TÜV Nord hat der Carl Schumacher GmbH wieder das Zertifikat nach §62 AwSV über die Anerkennung als WHG-Fachbetrieb erteilt. Damit stehen wir für Kunden aus diesem Geschäftsfeld weiterhin gerne zur Verfügung.
Der TÜV Nord hat der Carl Schumacher GmbH wieder das Zertifikat nach §62 AwSV über die Anerkennung als WHG-Fachbetrieb erteilt. Damit stehen wir für Kunden aus diesem Geschäftsfeld weiterhin gerne zur Verfügung.